Ende Mai 2022 soll die bewährte E-Medikation auslaufen und durch eine verpflichtende Einführung des E-Rezeptes in allen niedergelassenen Kassenordinationen und Apotheken ersetzt werden. Die Digitalisierung im Verschreibungswesen ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings nur, wenn sämtliche Voraussetzungen hiezu gegeben sind. Dies ist jedoch nicht der Fall! Es gibt eine Vielzahl an Kritikpunkten, die vor Einführung des E-Rezepts zu beheben sind:
- Privatrezepte werden nicht oder nicht ausreichend im digitalen Bereich berücksichtigt. Deshalb braucht es weiter Ausdrucke auf Papier. Im Fall einer Dauerverschreibung haben Patienten unnötigerweise in der Ordination zu erscheinen, was in Pandemiezeiten kontraproduktiv ist. Es ist zudem unverständlich, dass Suchtgift-Rezepte von der E-Rezeptur ausgeschlossen sein sollen.
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- Dem E-Rezept fehlt derzeit die nötige Information aus der ELGA-Medikationsliste, trotz vorhandener Datenstruktur, die aus unverständlichen Gründen nicht implementiert wurde.
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- Das E-Rezept erlaubt keine Änderung eines bereits erstellten Rezepts im Nachhinein. Die Löschung eines ausgestellten Rezepts ist nur innerhalb von zwei Stunden möglich. Dies stellt im Bedarfsfall gerade bei längeren Visiten ein Problem dar.
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- Ausgedruckte Rezepte auf DIN-A4-Papier führen eine Digitalisierung und die damit einhergehende ökologische Nachhaltigkeit ad absurdum. Apotheken klagen über mangelnde Ausstattung. 8.000 Lesegeräte, um E-Rezepte erfassen zu können, fehlen österreichweit.
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- Das E-Rezept verwendet ausschließlich die ASP-Medikamentenliste. Darin sind nicht einmal alle vorhandenen Kassenrezepte abgebildet. In der ASP-Liste nicht vorhandene Medikamente müssen als Freitext auf das Rezept gedruckt werden. Eine eindeutige und unverwechselbare Zuordnung per Pharmazentralnummer ist damit nicht mehr möglich und Verwechslungen somit nicht auszuschließen.
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- Patienten, deren E-Rezepte in Apotheken nicht gelesen werden können, müssen erneut zum Hausarzt und danach wieder in die Apotheke. Das ist vor allem für schwerkranke Patienten belastend, am Land eine Zumutung und grenzt an Frotzelei.
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Wir fordern seitens Hausarzt:konkret daher eine Verschiebung der Einführung des E-Rezepts bis Jahresende und die Behebung sämtlicher Schwachstellen und Fehler im Umgang damit!
Andernfalls ist ein völlig unnötiges Chaos vorprogrammiert, das nicht zu tolerieren ist! Es würde die in den Ordinationen beschäftigten Personen aufgrund eines Mehraufwands massiv belasten und auch der Patientenschaft unnötigen Unbill bescheren.
Sollte eine sinnvolle Reaktion seitens der Ärztekammer und sämtlicher involvierter Partner ausbleiben, behalten wir uns weitere Schritte vor.
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Hausarzt:konkret
Dr. Wudy, Dr. Tauchmann, Dr. Heschl
Foto oben: Mit diesem Handzettel des Dachverbands der Sozialversicherungsträger (SV) wurde das e-Rezept beworben.
(wp/12Mai2022)